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Rot-Rot-Grün schafft finanzielle Vorsorge in der Coronakrise

Gemeinsame Presseerklärung der SPD-Fraktion, der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus

Mit ihrer heutigen Einigung ergreifen die Vorsitzenden der Koalitionsfraktionen umfangreiche und vorausschauende finanzpolitische Maßnahmen für den Berliner Haushalt. Es geht allen drei Fraktionen darum, in der Coronakrise weit über den Tag hinauszudenken und entschlossen zu handeln. Die Änderungen an dem Senatsentwurf für einen 1. Nachtragshaushalt 2020 sollen morgen im Hauptausschuss, das Gesetz selbst in der Plenarsitzung am 4. Juni verabschiedet werden.

Raed Saleh, SPD-Fraktionsvorsitzender: „Wir müssen jetzt groß denken und nicht immer nur Löcher stopfen. Das ist kluge, vorausschauende Politik in der Krise. Wir müssen vorausdenken, wo wir unsere Stadt in zehn, in fünfzehn Jahren sehen und was wir dafür brauchen – und genau das tun wir mit diesem Gesetz. Wir haben eine Vision, einen Fahrplan. Wenn unsere Wirtschaft in Berlin nicht abgewürgt werden soll, dann müssen wir jetzt massiv in sie investieren.“

Carola Bluhm und Udo Wolf, Vorsitzende Fraktion Die Linke: „Es wäre politisch verantwortungslos und zudem ökonomisch unklug, jetzt der Krise hinterher zu sparen. Stattdessen schafft R2G die Voraussetzungen für eine antizyklische Konjunkturpolitik mit der wir Arbeitsplätze retten und das Gemeinwesen stärken. Dazu gehört, die im Doppelhaushalt 2020/21 und darüber hinaus geplanten Investitionen und Projekte fortzuführen.“

Antje Kapek und Silke Gebel, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion: „Die Coronakrise stellt uns vor besondere Herausforderungen – auch finanzpolitisch. Für uns Grüne gilt: Verantwortungsvolle und nachhaltige Haushaltspolitik muss jetzt die Grundlagen dafür schaffen, dass sich die Konjunktur nach der Krise schnell wieder erholen kann und die Investitionsfähigkeit des Landes erhalten bleibt. Einer falschen Sparpolitik erteilen wir eine klare Absage und sorgen gleichzeitig dafür, dass künftige Generationen nicht übermäßig belastet werden. Außerdem treffen wir Vorsorge für weitere Hilfsprogramme für die von der Coronakrise besonders betroffene Wirtschaft und Selbstständigen in der Stadt, die Berliner Familien, Gewerbemieter und gemeinnützigen Vereine.“

Anhang:

Einigung der Vorsitzenden und PGF der Koalitionsfraktionen

Der weltweiten Herausforderung durch die Coronavirus-Pandemie und deren gesundheitlichen, ökonomischen und gesellschaftlichen Folgen kann nur mit entschiedenem politischem Handeln begegnet werden. Das erfordert neben dem schnellen und konsequenten Gesundheitsschutz auch umfangreiche und vorausschauende finanzpolitische Maßnahmen. Das Land Berlin muss dabei nicht nur die von der Coronakrise Betroffenen bestmöglich unterstützen, sondern auch der Größe der Herausforderung entsprechend weit über den Tag hinausdenken und handeln.

Der Berliner Senat hat diverse Soforthilfen aufgesetzt und weitere Vorschläge unterbreitet, die wir als Koalitionsfraktionen zu bewerten haben und zu denen wir klare Entscheidungen treffen. Dabei geben wir parlamentarisch und als Haushaltsgesetzgeber*innen die großen Linien vor:

1. Das Land Berlin wird seiner Verantwortung gerecht und seinen Finanzierungsbedarf in Höhe von 6 Mrd. € am Kreditmarkt decken und langfristig (27 Jahre) ab 2023 tilgen. Dabei wird es gleichmäßige, wenn auch konjunkturabhängige Tilgungsraten geben.

2. Es wird keine Corona-bedingten Kürzungen von Haushaltsansätzen oder politische Vertagungen von Projekten der Regierungskoalition geben. Darüber hinaus wird das Parlament auch im Haushaltsvollzug stärker steuern.

3. Wir unterstützen die Soforthilfen des Senats und nehmen darüber hinaus im Abgleich mit bestehenden und weiteren Corona-Programmen des Bundes Justierungen in einem Volumen von zusätzlichen bis zu 500 Mio. € vor.

4. Es wird keine Corona-bedingten Einsparungen hinsichtlich des SIWANA noch bezüglich der bezirklichen Haushalte und Guthaben geben.

5. Die etwaigen Haushaltsreste werden abgeschöpft und als dritte Konjunkturkomponente ebenso einer Reserve zugeführt, wie nicht verbrauchte Kreditmittel. Diese Reserve steht dann zur Verfügung, um die erwartbaren Konjunkturprogramme des Bundes berlinspezifisch zu ergänzen.

6. Gerade in der Krise zeigt sich die Bedeutung von Unternehmen der Daseinsvorsorge in Landeseigentum. Sie sollen in der Krise mit gutem Beispiel voran gehen und die Vertragspartner, die durch die Krise wirtschaftlich in Not geraten, bei der Bewältigung unterstützen, indem sie z.B. gewerbliche Mieter*innen entlasten).

7. Im Sinne der Stärkung der öffentlichen Handlungsfähigkeit verbessern wir über eine Aufstockung der Mittel des Bodenfonds die Möglichkeit, antizyklisch Vermögen für die öffentliche Infrastruktur zu mehren.